ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER MAYREN MANAGEMENT AND RENTALS

ALLGEMEIN

MAYREN Management and Rentals ist ein Reisebüro (im Folgenden: MAYREN), das der Handelsgesellschaft Cesped d.o.o. (Ltd.) gehört und auf Agenturtätigkeiten bei der Vermietung privater Villen mit Schwimmbädern spezialisiert ist. MAYREN schließt Beherbergungsdienstleistungen direkt mit Immobilieneigentümern ab, um seinen Gästen einen Service auf höchstem Niveau zu gewährleisten. Alle beworbenen Villen stehen unter Vertrag mit MAYREN und verfügen alle über von den staatlichen Behörden ausgestellte Lizenzen.

EINFÜHRUNG

Den Mietvertrag, den Sie mit MAYREN als Vermittler abschließen, schließen Sie als Mieter (nachfolgend: Gast) mit dem Villa-Ferienhaus-Eigentümer (nachfolgend: Villa) als Vermieter (nachfolgend: Eigentümer) ab. MAYREN handelt ausschließlich als Vermittler und haftet nur als Vermittler. Durch die Zahlung einer Anzahlung für die Reservierung der ausgewählten Villa im geforderten Zeitraum akzeptieren Sie vorbehaltlos diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die auf der Website von MAYREN www.rentals.mayren.hr veröffentlicht werden und am Tag der Veröffentlichung in Kraft treten. Nachdem MAYREN die Anzahlung für die Reservierung erhalten hat, sendet es dem Gast eine schriftliche Villenreservierungsbestätigung (im Folgenden: Bestätigung), die einen genauen Villenstandort und alle notwendigen Kontaktinformationen enthalten muss. Durch eine schriftliche Reservierungsbestätigung mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen kommt ein Mietvertrag zwischen dem Gast als Mieter und dem Eigentümer als Vermieter zustande. Der Gast muss am Tag der Villenreservierung älter als 23 Jahre sein.

1. ANKUNFT

Die Buchungsbestätigung enthält Angaben zur An- und Abreisezeit. Diesmal erfolgt die Ankunft in der Regel um 16:00 Uhr Ortszeit. Im Falle einer früheren Anreise kann der Gast die Villa nur im Einvernehmen mit MAYREN übernehmen. Die Schlüsselübergabe erfolgt direkt durch das MAYREN-Personal oder den Eigentümer. Der Check-out muss am Abreisetag immer bis spätestens 09:00 Uhr erfolgen und der Gast ist verpflichtet, die Schlüssel an das MAYREN-Personal oder den Eigentümer zurückzugeben. Im Falle einer späteren als der vereinbarten Abreise ist der Gast verpflichtet, dem Eigentümer alle dadurch entstehenden Mehrkosten zu bezahlen und wird von MAYREN dem Gast direkt vor Ort in Rechnung gestellt.

1.1 Gästeregistrierung

Der Gast ist nach kroatischem Recht verpflichtet, dem Villabesitzer/Villa-Gastgeber offizielle Ausweisdokumente mit persönlichen Daten für die Touristenregistrierung beim nationalen Tourismusverband (HTZ) zur Verfügung zu stellen. Diese Informationen werden nicht für andere Zwecke verwendet.

2. VILLA

2.1. Anzahl der Gäste

Die Anzahl der in der Villa untergebrachten Personen (einschließlich Kinder) darf nicht höher sein als die in der Bestätigung angegebene. Die Personenzahl kann bis zur maximalen Kapazität bis spätestens 3 (drei) Tage vor Anreise erhöht werden. Die gewünschte Änderung der Gästenummer ist schriftlich per E-Mail direkt an MAYREN zu richten. Nach Beginn des Mietverhältnisses ist der Gast verpflichtet, alle Besucher, die ihn besuchen, anzumelden. Die Gesamtzahl der Personen auf dem Grundstück der Villa, einschließlich der Gäste und Besucher, darf ohne besondere Genehmigung des Eigentümers nicht höher sein als die maximal zulässige Anzahl an Gästen. Andernfalls behält sich MAYREN das Recht vor, den Mietvertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung zu kündigen und der Gast ist verpflichtet, die Villa zusammen mit allen sich dort aufhaltenden Personen innerhalb von 2 (zwei) Stunden endgültig zu verlassen, was er auch getan hat nicht berechtigt, die Rückerstattung des Betrags der bezahlten Unterkunft vom Eigentümer oder MAYREN zu verlangen.

2.2. Jugendgruppen

Gäste unter 25 Jahren sind verpflichtet, MAYREN unverzüglich bei der Reservierung die genaue Anzahl der Gäste und deren Alter mitzuteilen. In diesem Fall kann zur Aufrechterhaltung der Reservierung die Zahlung einer zusätzlichen Kaution für Sachschäden oder der Abschluss einer Zusatzversicherung für die Sachschadenhaftpflicht aus Ziffer 6 dieser Bedingungen erforderlich sein. MAYREN und der Eigentümer behalten sich das Recht vor, Gruppen von Gästen unter 25 Jahren abzulehnen, wenn MAYREN nicht über ihre Ankunft informiert wurde. In diesem Fall haben die Gäste keinen Anspruch auf Rückerstattung des gezahlten Übernachtungspreises.

2.3. Zelte und Wohnwagen

Es ist verboten, Zelte aufzubauen oder Wohnwagen oder ähnliches mitzubringen. Der Eigentümer bzw. MAYREN ist berechtigt, vom Gast die unverzügliche Entfernung der oben genannten Leistungen zu verlangen. Kommt der Gast den genannten Aufforderungen nicht unverzüglich nach, sind der Eigentümer und (oder) MAYREN berechtigt, den Mietvertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Der Gast ist verpflichtet, die Villa mit allen sich dort aufhaltenden Personen innerhalb von 2 (zwei) Stunden endgültig zu verlassen. Ein Anspruch des Gastes auf Rückerstattung des gezahlten Übernachtungspreises vom Vermieter oder MAYREN besteht nicht.

2.4. Haustiere und Allergien

Villen, die die Haltung von Haustieren erlauben, sind auf der Webseite von MAYREN gekennzeichnet. Die Haustiergebühr beträgt 50 € pro Woche und Haustier. Bei der Reservierung legt der Gast die Anzahl der Haustiere fest. Es ist nicht gestattet, mehr Haustiere zu halten, als auf der Bestätigung angegeben sind. Möchte der Gast mehr als 3 (drei) Haustiere mitbringen, bedarf er einer schriftlichen Genehmigung von MAYREN. Die Tierhalter sind dafür verantwortlich, Tierabfälle nach ihrem Haustier zu beseitigen. Den Haustieren ist es zu keinem Zeitpunkt gestattet, auf den Möbeln zu sitzen. Jeder Hinweis auf einen Verstoß gegen die Regeln kann zusätzliche Reinigungskosten verursachen. Haustiere müssen gemäß den geltenden Vorschriften gegen Tollwut und andere Krankheiten geimpft sein. Die Haltung von Haustieren in einer Villa liegt ausschließlich in der Verantwortung des Gastes und die Eigentümer und MAYREN übernehmen keine Verantwortung für mögliche Krankheiten oder Verletzungen, die die Haustiere während des Aufenthalts erleiden könnten. Haustiere sind im Pool nicht gestattet. In Villen, in denen die Haltung von Haustieren nicht gestattet ist, können weder der Eigentümer noch MAYREN garantieren, dass keine Haustiere anwesend waren. MAYREN übernimmt keine Verantwortung für allergische Reaktionen der Gäste, die in einer der Villen auftreten können. Bringt der Gast ein nicht angemeldetes Haustier mit, behalten sich der Eigentümer und/oder MAYREN das Recht vor, den Mietvertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist sofort zu kündigen. Der Gast ist verpflichtet, die Villa innerhalb von 2 (zwei) Stunden mit allen dort untergebrachten Personen endgültig zu verlassen und hat keinen Anspruch auf Rückerstattung des gezahlten Übernachtungspreises vom Eigentümer oder MAYREN.

2.5. Neu gebaute Villen

Bei der Reservierung der neu gebauten Villen muss sich der Gast darüber im Klaren sein, dass es vorkommen kann, dass nicht genügend Zeit für das Wachstum von Gras, Pflanzen, Blumen oder anderem Gartenbau im Garten bleibt.

2.6. Lärm

Gästen ist es nicht gestattet, im Haus und/oder rund um das Grundstück Partys zu veranstalten. Sollten die Gäste durch Lärm die öffentliche Ordnung stören und sich nach der Warnung nicht beruhigen, kann dies als schwerwiegender Verstoß gegen die Mietvertragsbestimmungen gewertet werden. In diesem Fall sind der Eigentümer und/oder MAYREN berechtigt, den zustande gekommenen Mietvertrag zu kündigen Die Miete tritt sofort und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist in Kraft und der Gast ist verpflichtet, das Objekt zusammen mit allen sich dort aufhaltenden Personen innerhalb von 2 (zwei) Stunden endgültig zu verlassen, ohne dass er einen Anspruch auf Rückerstattung des gezahlten Übernachtungspreises vom Eigentümer hat oder MAYREN.

2.7. Schwimmbecken

Aus Sicherheitsgründen sind die Gäste verpflichtet, die Anweisungen des Eigentümers oder von MAYREN bezüglich der Nutzung der Schwimmbäder zu befolgen. Der Gast ist für die Nutzung eines Schwimmbades in jeglicher Hinsicht verantwortlich. Die Kinder dürfen sich nicht ohne Aufsicht von Erwachsenen im Schwimmbadbereich aufhalten. Bei Unterkünften, die außerhalb der Sommersaison reserviert sind, kann es sein, dass das Schwimmbad nicht genutzt wird. Die Nutzung von Whirlpools ist mit bestimmten Gesundheitsrisiken verbunden. Am Anreisetag des Gastes kann es sein, dass das Wasser in den Whirlpools erst in den späten Abendstunden warm ist. Der Aufenthalt auf den Whirlpooldeckeln ist verboten. Die Deckel dienen der Isolierung, sind nicht dafür ausgelegt und angepasst, das Gewicht zu tragen, und können leicht zerbrechen. Bei Bruch des Deckels ist der Gast zum Schadensersatz direkt gegenüber dem Eigentümer verpflichtet.

2.8. Hausordnung

Jede Villa hat ihre Hausordnung an sichtbarer Stelle und steht dem Gast zur Verfügung. Gäste sind verpflichtet, die Hausordnung einzuhalten. Ein Verstoß gegen die Hausordnung kann als schwerwiegender Verstoß gegen die Bestimmungen des Mietvertrags angesehen werden. In diesem Fall sind der Eigentümer und (oder) MAYREN berechtigt, den Mietvertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung zu kündigen, und der Gast ist verpflichtet, die Villa endgültig zu verlassen mit allen Personen, die sich dort innerhalb von 2 (zwei) Stunden aufhalten, und hat keinen Anspruch auf Rückerstattung des gezahlten Übernachtungspreises vom Eigentümer oder MAYREN.

3. PREISE UND ZAHLUNG

Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich alle Preise in Euro pro Villa und Woche. Die Zahlung per Banküberweisung erfolgt in der Währung Euro. MAYREN kann nicht verantwortlich gemacht werden für: Wechselkursdifferenzen oder Gebühren anderer Bankinstitute. Die Reservierung ist verbindlich. Mit der Anzahlung in Höhe von 30 % des vereinbarten Übernachtungspreises wird die Reservierung bestätigt und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Bestandteil des Villa-Mietvertrags sind, werden akzeptiert. Nach der Zahlung sendet MAYREN eine schriftliche Reservierungsbestätigung per E-Mail mit allen notwendigen Informationen zur Unterkunft. Im Falle der Nichtzahlung innerhalb von 7 (sieben) Tagen ab dem Reservierungstag wird der Mietvertrag gekündigt und MAYREN ist berechtigt, ohne besondere Mitteilung an den Gast einen neuen Mietvertrag mit einem anderen Gast abzuschließen.
Im Übernachtungspreis sind die Kosten enthalten: Wasser, Gas, Strom, Internet, Bettwäsche, Handtücher, Küchentücher, Pflege des Schwimmbades und der Außenanlagen, Anmeldung der Aufenthalts- und Kurtaxe sowie die Mehrwertsteuer. Die Endreinigung und die Haustiergebühr sind nicht im Übernachtungspreis enthalten. Für die Restzahlung (70 % des vereinbarten Übernachtungspreises) stehen als Zahlungsmittel Bargeld am Anreisetag oder Banküberweisung 3 (drei) Tage vor Anreise zur Verfügung. Im Falle einer Stornierung der Reservierung sind alle

3.1. Reservierungen, die 30 Tage und mehr vor Mietbeginn erfolgen:

Für Reservierungen, die 30 Tage oder mehr vor Mietbeginn erfolgen, gelten folgende Bedingungen: a) Anzahlungen in Höhe von 30 % des gesamten vereinbarten Übernachtungspreises müssen innerhalb von 7 (sieben) Tagen bei MAYREN eingegangen sein
b) Der Restbetrag von 70 % des gesamten vereinbarten Übernachtungspreises ist spätestens 3 (drei) Tage vor Mietbeginn per Banküberweisung zur Zahlung fällig. Die Barzahlung ist sofort bei Anreise des Tagesgastes zur Zahlung fällig, der Gast ist verpflichtet, den Restbetrag unverzüglich direkt an das MAYREN-Personal zu begleichen. In der Villa besteht keine Möglichkeit zur elektronischen Bezahlung (Karten/Pay Pal).

3.2. Reservierungen, die 30 Tage und weniger vor Mietbeginn erfolgen:

a) Der Gesamtmietbetrag ist per Banküberweisung sofort fällig. b) Bei Barzahlung eines Teils des vereinbarten Übernachtungspreises ist die Vorauszahlung in Höhe von 30 % des gesamten vereinbarten Übernachtungspreises sofort zur Zahlung fällig. Der Restbetrag von 70 % ist sofort am Tag der Ankunft des Gastes zur Zahlung fällig und der Gast ist verpflichtet, Zahlungen nicht innerhalb von 60 Tagen vor der Ankunft zurückzuerstatten. den Rest direkt an das MAYREN-Personal zu zahlen. In der Villa besteht keine Möglichkeit zur elektronischen Bezahlung (Karten/Paypal).

3.3. Nichteinhaltung der Zahlungsfristen

Der Gast ist verpflichtet, Zahlungen innerhalb der Zahlungsfrist auf die in dieser Klausel der Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschriebene Weise zu leisten. Andernfalls stellt ein solches Verhalten eine schwerwiegende Vertragsverletzung dar, der Mietvertrag wird fristlos gekündigt und MAYREN ist nicht verpflichtet, den Gast darüber zu informieren. MAYREN wird den Gast, auch wenn er aufgrund seiner Geschäftspolitik nicht zur Wertschätzung seiner Gäste verpflichtet ist, durch ein Mahnschreiben an die Zahlungsverpflichtung mit angemessener Fristsetzung erinnern. Anlässlich der Vertragsbeendigung werden sämtliche an MAYREN geleisteten Zahlungen nicht zurückgezahlt.

4. KÜNDIGUNG UND ÄNDERUNGEN

4.1. Ein abgeschlossener Mietvertrag kann nur schriftlich (per E-Mail) gekündigt werden. Die Kündigung ist erst ab dem Tag wirksam, an dem MAYREN eine solche Kündigungsmitteilung erhalten hat, und nur unter den Voraussetzungen dieser Klausel.

4.2. Im Falle einer Kündigung des Mietvertrages werden alle bis zum Kündigungsdatum erhaltenen Zahlungen einbehalten und der Gast hat keinen Anspruch auf deren Rückerstattung.

4.3. Findet der Gast im gleichen Zeitraum, zum gleichen Preis und zu den gleichen Bedingungen einen anderen Gast als Ersatz, überträgt MAYREN den Mietvertrag unverzüglich auf einen neuen Gast und sendet ihm hierüber eine schriftliche Bestätigung .
MAYREN behält den erhaltenen Logis-Zahlungsbetrag nach Übertragung des Vertrages ein. Der neue Gast ist zur Zahlung des Restbetrages bis zur Höhe des gesamten Übernachtungspreises verpflichtet, der Vertragsbestandteil ist.

4.4. Im Falle der Nichtverfügbarkeit des Mietobjekts aufgrund höherer Gewalt wie Erdbeben, Überschwemmung, Feuer usw. sind MAYREN und der Eigentümer nicht für die Stornierung von Reservierungen verantwortlich. Dem Gast kann eine alternative Unterbringung angeboten werden oder er kann das bis dahin gezahlte Geld zurückerstatten.

5. Kaution im Schadensfall

Der Gast ist verpflichtet, bei der Ankunft in der Villa eine Kaution in bar oder per Banküberweisung zu hinterlegen, um mögliche Schäden abzusichern. Die Kaution wird vom MAYREN-Personal oder vom Eigentümer übernommen und ist in der schriftlichen Reservierungsbestätigung anzugeben.
Die Kaution dient dem Eigentümer als Sicherheit für Schäden an der Villa und der Eigentümer ist berechtigt, den Schaden aus der Kaution zu decken.
Ist der Schaden höher als der hinterlegte Betrag, ist der Gast verpflichtet, den gesamten Schadensbetrag an den Eigentümer zu zahlen. Wenn an der Villa kein Schaden entstanden ist, ist der Eigentümer verpflichtet, dem Gast bei der Schlüsselübergabe oder innerhalb von 5 (fünf) Tagen nach der Abreise des Gastes den hinterlegten Betrag zurückzuzahlen.

6. SCHÄDEN

Der Gast ist verpflichtet, sich gegenüber der gemieteten Villa verantwortungsvoll und ordnungsgemäss zu verhalten. Der Gast ist verpflichtet, die Villa in dem Zustand zurückzugeben, in dem er sie erhalten hat. Für eventuell verursachte Schäden haftet der Gast direkt gegenüber dem Vermieter. Der Eigentümer ist gemäß Ziffer 5 dieser Bedingungen berechtigt, eine Kaution zur Deckung des Schadens zu verlangen. Sollte die Kaution den Schaden nicht decken, ist der Gast verpflichtet, die Differenz bis zur Gesamtschadenssumme direkt an den Eigentümer zu zahlen. Vorsätzliche Sachbeschädigung oder Störung der öffentlichen Ordnung gelten als schwerwiegender Verstoß gegen die Bestimmungen des Mietvertrags. In diesem Fall sind der Eigentümer und (oder) MAYREN berechtigt, den Mietvertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung zu kündigen, und der Gast ist dazu verpflichtet Die Villa innerhalb von 2(zwei) Stunden zusammen mit allen darin übernachtenden Personen endgültig verlassen und er/sie hat keinen Anspruch auf Rückerstattung des gezahlten Unterkunftspreises vom Eigentümer oder MAYREN. Der Gast ist verpflichtet, dem MAYREN das Auftreten von Schäden jeglicher Art an der Villa oder dem Grundstück rund um die Villa während des Aufenthaltes unverzüglich zu melden
Mietzeitraum. Am Tag der Abreise und vor der Rückgabe der Schlüssel ist der Gast verpflichtet, mit dem MAYREN-Personal oder dem Eigentümer die Villa und das Grundstück rund um die Villa zu begutachten. Sofern kein Schaden entstanden ist, ist MAYREN bzw. der Eigentümer verpflichtet, die Kaution aus Ziffer 5 dieser Bedingungen, sofern er diese erhalten hat, an den Gast zurückzuerstatten. Eine zusätzliche Reinigung gilt als Schaden, da der Gast die Villa in einem schlechten Zustand an den Eigentümer zurückgegeben hat. Der Eigentümer ist berechtigt, eine Kaution zur Deckung des Schadens zu verlangen oder sofortige Zahlung zu verlangen. Alle etwaigen Streitigkeiten regeln Eigentümer und Gast unter Ausschluss von MAYREN.

7. ZUSÄTZLICHE DIENSTLEISTUNGEN

7.1. Telefon

Die Nutzung eines Telefons ist nicht im Übernachtungspreis enthalten, kann aber bei Möglichkeit direkt mit dem Vermieter vereinbart werden. Die Berechnungsweise der Telefonnutzung ist Gegenstand der Vereinbarung zwischen Gast und Eigentümer. Wird die Telefonnutzung als Zusatzleistung vereinbart, ist der Vermieter berechtigt, vom Gast die Hinterlegung einer höheren Kaution aus Ziffer 5 dieser Bedingungen als der in der Bestätigung genannten Kaution zu verlangen.

7.2. Weitere Zusatzleistungen

Sofern der Gast Sonderwünsche hat, die nicht im Übernachtungspreis enthalten sind (z. B. Köche, Kellner, bestimmte Speisen usw.), werden diese nach Möglichkeit durch den Eigentümer oder einen Dritten erfüllt. Zusätzliche Dienstleistungen müssen vorab per E-Mail angekündigt werden, um sie zu erfüllen, wenn die Möglichkeit einer Spitzenqualität besteht. MAYREN erbringt keine Zusatzleistungen und erhebt auch keine Gebühren, sondern leistet lediglich Unterstützung bei deren Vermittlung, und MAYREN kann nicht für die Qualität der von Dritten erbrachten Leistungen haftbar gemacht werden.

8. SCHÄDEN, REKLAMATIONEN UND REPARATUR

Wenn der Gast bei der Übernahme der Villa eine unzureichende Reinigung, Schäden oder andere Unregelmäßigkeiten in der Villa feststellt oder Beschwerden anderer Art hat, muss er spätestens innerhalb von 24 Stunden eine Beschwerde einreichen. Reklamationen bezüglich der Reinigung werden umgehend eingereicht. Der Gast hat sich telefonisch oder per E-Mail direkt an MAYREN zu wenden, um die Reklamation zufriedenstellend zu regeln. Schriftliche Beschwerden werden an die E-Mail-Adresse miren@mayren.hr gesendet
Der Gast sollte versuchen, den Schadenseintritt oder dessen Ausweitung zu vermeiden und sich bemühen, den Schaden für den Eigentümer so gering wie möglich zu halten. Im Falle etwaiger Beschwerden ist der Gast verpflichtet, dem Eigentümer eine angemessene Frist zur Erledigung der Beschwerde zu setzen.
MAYREN hat den Objektzustand bei Vertragsschluss mit dem Eigentümer überprüft und haftet nicht für etwaige darüber hinausgehende Abweichungen von den auf der Webseite gemachten Angaben. Die Abreise des Gastes aus der Villa vor Ablauf der vorgesehenen Mietdauer ohne vorherige Ankündigung und Vereinbarung mit MAYREN erfolgt auf Risiko und Kosten des Gastes und MAYREN übernimmt keine Haftung. Für eventuelle unmittelbare Sachschäden haftet ausschließlich der Vermieter gegenüber dem Gast. Weder MAYREN noch der Eigentümer können für irgendeine Form von immateriellen Schäden in Form einer Verletzung des Persönlichkeitsrechts haftbar gemacht werden.

9. TECHNISCHE AUSRÜSTUNG DER VILLA

Villen verfügen über alle notwendigen Geräte, technische Ausrüstung und andere Annehmlichkeiten, um dem Gast einen angenehmen Aufenthalt zu garantieren. Der Eigentümer ist verpflichtet, die ordnungsgemäße Funktion aller Geräte in der Villa sicherzustellen. Im Falle einer Fehlfunktion eines der Geräte hat der Gast den Eigentümer und/oder MAYREN zu informieren, um die Reparatur zu veranlassen und die Fehlfunktion so schnell wie möglich zu beheben. Der Eigentümer ist verpflichtet, die gemeldete Störung innerhalb einer angemessenen Frist zu beheben. Für die Störungen haftet der Eigentümer unmittelbar und MAYREN wird alles tun, um die Störungen oder sonstigen Unregelmäßigkeiten in kürzester Zeit zu beheben bzw. zu beseitigen.

10. MAYREN ALS AGENTIN

MAYREN ist ein Reisebüro, das Vermittlungsdienstleistungen bei der Vermietung von Villen auf der Grundlage eines mit den Eigentümern der Villa abgeschlossenen Vermittlungsvertrags über die Erbringung von Unterkunftsdienstleistungen erbringt. MAYREN ist nicht der Eigentümer der Villa. Der Eigentümer ist im Vertrag mit MAYREN verpflichtet, genaue und vollständige Angaben über die Villa zu machen und übernimmt daher die volle Verantwortung für den Gast. Kann die Unterkunftsreservierung aus Gründen, die außerhalb der Kontrolle von MAYREN liegen (z. B. Zwangsvollstreckung, schwerwiegender Vertragsbruch des Eigentümers o.ä.), nicht durchgeführt werden, ist MAYREN berechtigt, die Reservierung und den gezahlten Betrag zu stornieren Rückgabe der Unterkunft unverzüglich an den Gast. Alternativ und auf Grundlage der Auswahl des Gastes kann MAYREN dem Gast eine weitere ähnliche Villa zum gleichen Preis angeboten werden.

11. HANDLUNG GOTTES

Für den Fall, dass der abgeschlossene Mietvertrag aufgrund höherer Gewalt (z.B. Krieg, Naturkatastrophe, Umweltkatastrophe, Epidemien, Grenzschließung, Streik und ähnliche höhere Gewalt) nicht erfüllt werden kann oder wesentlich erschwert wird Sollten zum Zeitpunkt des Mietvertragsabschlusses absehbar sein, dass MAYREN und der Eigentümer den Mietvertrag kündigen können, da weder MAYREN noch der Eigentümer in den oben genannten Fällen haftbar gemacht werden können.

12. SCHLUSSBESTIMMUNGEN UND GERICHTSSTAND

12.1. MAYREN haftet nicht für Bildfehler und Druckfehler einer schriftlichen Bestätigung.

12.2. MAYREN übermittelt alle Villa-Informationen auf der Webseite und ist bestrebt, so genaue und aktuelle Informationen wie möglich bereitzustellen, die es von den Villa-Eigentümern sammelt. Der Eigentümer haftet ausschließlich für die Angabe korrekter und vollständiger Informationen über die Villa. MAYREN kann nicht für ungenaue, unvollständige oder falsche Informationen verantwortlich gemacht werden.

12.3. Jede geschäftliche Nutzung der auf der Webseite www.mayren.hr veröffentlichten Informationen, einschließlich teilweiser oder vollständiger Reproduktion, stellt einen Verstoß gegen das Urheberrecht dar.

12.4. Im Falle eines Verstoßes gegen Bestimmungen dieses Mietvertrags sind der Eigentümer (nach Rücksprache mit MAYREN) und/oder MAYREN verpflichtet, den Mietvertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist sofort zu kündigen, und der Gast ist verpflichtet, die Villa innerhalb dieser Frist endgültig zu verlassen 2 (zwei) Stunden zusammen mit allen dort übernachtenden Personen, und er/sie hat keinen Anspruch auf Rückerstattung des gezahlten Übernachtungspreises vom Eigentümer oder MAYREN.

12.5. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden in kroatischer Sprache erstellt und von einem autorisierten Gerichtsdolmetscher in die englische Sprache übersetzt. Bei Zweifeln hinsichtlich der Auslegung einzelner Bestimmungen in der übersetzten Version dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die Originalversion in kroatischer Sprache verbindlich.

12.6. Die Vertragsparteien werden versuchen, alle etwaigen Streitigkeiten in einer Vereinbarung zu regeln. Im Streitfall vereinbaren die Parteien die Zuständigkeit des Gerichts in Rijeka und die Anwendung des kroatischen Rechts.